Stärkung der Vorsorge - Erweiterung des Versichertenkreises

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Das Thema beschäftigt die ganze Gesellschaft; wie kann bei zunehmender Lebenserwartung und schleichender Überalterung der Bevölkerung das Niveau der Altersvorsorge erhalten bleiben?

Die wahrscheinlich beste Antwort darauf lautet: „es braucht eine grosse Zahl unterschiedlicher Massnahmen und Anstrengungen“! In der 1. Säule, der AHV, werden die heute vereinnahmten Beiträge für die Bezahlung der Renten von morgen verwendet. Es bestehen keine grossen Reserven. D.h. wenn die Beitragseinnahmen und die Rentenausgaben im Zuge der Überalterung der Bevölkerung auseinander laufen, dann wird es schnell eng.

In der 2. Säule spart jeder für sich selber Altersguthaben an. Hier müssen die Massnahmen darauf abzielen, entweder länger oder mehr zu sparen. Diese einfache Einsicht hat den Stiftungsrat der Mauritius dazu bewogen, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit relativ tiefen Einkommen in die Pensionskasse aufzunehmen. So wird seit dem 1. Januar für die Bestimmung des massgebenden Lohnes für dein Beitritt in die Kasse der Beschäftigungsgrad mitberücksichtigt. In der Vergangenheit lag die Eintrittsschwelle bei einem AHV-Lohn von 21‘150.-, unabhängig davon, ob jemand ein 100%- oder nur 50%-Pensum hatte. Neu liegt die Eintrittsschwelle für einen Mitarbeiter mit 50%-Pensum bei 21‘150.- x 50% = 10‘575.-. Das führt dazu, dass neu Mitarbeiter der angeschlossenen Arbeitgeber in die Pensionskasse aufgenommen werden, die bisher nicht pensionskassenpflichtig waren.

Das führt aber auch dazu, dass so mehr Leute ein Pensionskassenguthaben aufbauen können, was eben dem eingangs genannten Ziel des Erhalts des Vorsorgeniveaus dienen soll.

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